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News

News und Infos rund um die Studienplatzklage

Wir informieren hier zu aktuellen Fristen und weiteren interessanten Infos rund um Studium und Studienplatzklage.

Erfolge im Wintersemester 2023/24!

Das Wintersemester 2023/24, dessen Kapazitätsverfahren hinsichtlich der Zulassung zum Studium in verschiedenste Studiengänge zum Teil noch anhängig sind, hat bereits vielen unserer Mandantinnen und Mandanten die gewünschte Zulassung gebracht.

So ist eine unserer Mandantinnen an einer hessischen Universität im Vergleichswege - und damit absolut sicher - ins erste Fachsemester der Humanmedizin immatrikuliert worden.

An einer anderen, ebenfalls hessischen Universität und ebenfalls im Wege einer vergleichsweisen Einigung - ist eine Zulassung ins Psychologiestudium (Bachelorstudiengang) erreicht worden.

Auch in Berlin waren wir erfolgreich: hier ist einer unserer Mandanten im Wege eines Vergleichs ins Studium der Publizistik/Kommunikation zugelassen worden.

In der Humanmedizin wurde - neben der o.a. Zulassung - auch in Thüringen ein Vergleich über die Vergabe von vier zusätzlichen Studienplätzen im Rahmen der Studienplatzklagen im Studienfach Humanmedizin (Vorklinik) erreicht.

Eine unserer Mandantinnen durfte sich über die Zulassung im Bachelorstudiengang Psychologie an einer süddeutschen Universität freuen. Dieser Studienplatz wurde ebenfalls im Vergleichswege - und damit absolut sicher - vergeben. Auch eine sächsische Universität vergab im Rahmen der Kapazitätsverfahren (Studienplatzklagen) vier zusätzliche Studienplätze. Diese wurden im Wege des Losverfahrens vergeben. Auch im Masterstudiengang Psychologie konnte eine Studienplatzklage die Zulassung erwirken, hier an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz.

An einer rheinischen Fachhochschule ist eine unserer Mandantinnen zum Masterstudium im Studiengang Soziale Arbeit zugelassen worden.

Wir freuen uns, dass wir auch im Wintersemester 2023/24 bislang sehr erfolgreich arbeiten konnten!

Sollten Sie eine Studienplatzklage in Erwägung ziehen, etwa für das Wintersemester 2024/25, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns! Denn erste Fristen sind bereits zum 15. Juli 2024 zu wahren! Dies betrifft außerkapazitäre Antragstellungen an Universitäten (also noch keine gerichtlichen Verfahren!) in manchen Bundesländern. Auch Ihre Bewerbungen zum Wintersemester 2024/25 sollten wir vorab abstimmen (wichtig z.B. für die Psychologie).

Rufen Sie uns gern für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an!

 

 

Jetzt die Studienplatzklage zum Sommersemester 2023 planen!

Zwar erscheint es noch früh, jedoch sollten Sie bereits jetzt die Fristen zur Studienplatzklage im Sommersemster 2023 berücksichtigen: der 15. Januar 2023 kann für Sie bereits entscheidend sein, wenn Sie Studienplatzklagen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt planen. Weitere Fristen folgen zum 1. März 2023, zum ersten bzw. 15. April 2023 usw. Es ist also ratsam, neben der Planung der regulären Bewerbungen für das gewünschte Studienfach bereits jetzt den Rechtsanwalt für Studienplatzklagen zu kontaktieren, um keine Frist zu versäumen oder anderweitige Aspekte, die für die Studienplatzklage bedeutsam sein können, unbeachtet zu lassen. Sprechen Sie uns daher gern an, wenn Sie eine Studienplatzklage im Studienfach Ihrer Wahl andenken!

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Erfolge im Wintersemester 2022/23!

Wir konnten bereits zum Wintersemester 2022/23 zahlreiche Erfolge für unsere Mandantinnen und Mandanten verbuchen.

Eine unserer Mandantinnen konnte einen Masterstudienplatz Psychologie für das WS 22/23 an einer hessichen Universität im Vergleichswege erhalten - wir freuen uns über diesen Erfolg der Studienplatzklage Psychologie Master!

Einer unserer Mandanten konnte an einer Berliner Hochschule, ebenfalls im Wege der vergleichsweisen Einigung, das gewünschte Lehramtsstudium zum Wintersemester 2022/23 beginnen. Hier ging es um einen Wechsel in ein anderes Zweitfach.

Auch im Fach Sportwissenschaften konnten wir erfolgreich intervenieren. Eine niedersächsische Hochschule hat unter dem Druck des Verfahrens schließlich einen Vergleich vorgeschlagen. Unser Mandant konnte das Studium somit früh im Semester beginnen.

Im Masterstudiengang Soziale Arbeit konnte ebenfalls eine Zulassung zum Studium im WS 22/23 erreicht werden - hier an einer nordrhein-westfälischen Hochschule.

Für das Bachelorstudium Psychologie konnten wir eine Zulassung an einer schleswig-holsteinischen Universität erreichen. Unsere Mandantin konnte ihr Wunschstudium bereits glücklich beginnen!

Im Masterstudiengang Psychologie konnte - ebenfalls mittels vergleichsweiser Einigung - einer unserer Mandanten zum Studium an einer sächsischen Universität zugelassen werden.

Diese hohe (und nicht abschließende) Auflistung der bereits im Wintersemester 2022/23 erreichten Zulassungen zu Bachelor- und Masterstudiengängen zeigt, dass Studienplatzklagen erfolgversprechende Möglichkeiten darstellen, in den gewünschten Studiengang zu gelangen. Sprechen Sie uns zeitnah an, wenn Sie darüber nachdenken, ebenfalls auf diesem Wege ihren Wunschstudienplatz zu erhalten!

Die Verfahren hinsichtlich Zulassungen zum Medizinstudium oder Zahnmedizinstudium im Wintersemester 2022/23 sind bislang noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse können wir daher hier noch nicht veröffentlichen.

 

Achtung Fristen für die Studienplatzklage!

Sollten Sie eine Studienplatzklage für das Wintersemester 2021/22 für das Studienfach Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie oder andere Studienfächer in Erwägung ziehen, warten Sie nicht, bis Sie den Ablehnungsbescheid in den Händen halten! Vielfach (nicht immer!) ist es dann zu spät, um eine Studienplatzklage auf den Weg zu bringen.

Ein nächster Fristablauf ist der 1. September 2021. Weitere Fristen folgen! Kontaktieren Sie uns also möglichst umgehend, damit wir Ihre persönliche Situation besprechen können.

Und noch ein Erfolg im Sommersemester 2021!

An einer renommierten Hochschule im 'Ländle' wurden insgesamt vier Studienplätze im Studienfach Humanmedizin im Vergleichswege erzielt! Wir freuen uns mit den zugelassenen Klägerinnen und Klägern!

Regelmäßig können wir zusätzliche Studienplätze im Studienfach Humenmedizin sowie weiteren Studienfächern erzielen. Profitieren auch Sie von den Kapazitätsverfahren, und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten - kostenlos und unverbindlich!

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Ein schöner Erfolg im Sommersemester 2021!

Ein bundesdeutsches Verwaltungsgericht hat für eine unserer Mandantinnen eine Zulassung im Studienfach Zahnmedizin im höheren Fachsemester zum Sommersemester 2021 ausgesprochen. Die Kapazität war nicht ausgeschöpft, so dass unsere Mandantin zugelassen werden konnte. Wir freuen uns mit ihr über diesen Erfolg und wünschen alles Gute für das Weiterstudium in Deutschland!

Jetzt die Studienplatzklage zum Wintersemester 2021/22 planen!

Zwar erscheint es noch früh, jedoch sollten Sie bereits jetzt die Fristen zur Studienplatzklage im Wintersemster 2021/22 ins Auge fassen: der 15. Juli 2021 kann für Sie bereits entscheidend sein, wenn Sie Studienplatzklagen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt planen. Weitere Fristen folgen zum 1. September 2021, zum 15. September 2021 usw. Es ist also ratsam, neben der Planung der regulären Bewerbungen für das gewünschte Studienfach bereits jetzt den Rechtsanwalt für Studienplatzklagen zu kontaktieren, um keine Frist zu versäumen oder anderweitige Aspekte, die für die Studienplatzklage bedeutsam sein können, unbeachtet zu lassen. Denn zum Beispiel kann die Angabe bestimmter Studienorte für die Bewerbung hochschulstart im Studienfach Medizin und Zahnmedizin für den Erfolg der Studienplatzklagen erforderlich sein. Sprechen Sie uns daher gern bereits jetzt an, wenn Sie eine Studienplatzklage Medizin oder eine Studienplatzklage im Studienfach Zahnmedizin andenken!

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Sommersemester 2021 - ein früher Erfolg

Bereits im April erhält eine unserer Mandantinnen ihre Zulassung in einem Masterstudiengang 'Psychosoziale Beratung und Recht'. Wir freuen uns, dass hier mit der Hochschule ein Vergleich über die Zulassung geschlossen werden konnte. Viele Kläger:innen sind bereits durch die Studienplatzklagen zum gewünschten Studium gelangt. Die Gewissheit, dass dies möglich ist, treibt uns täglich an!

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Frist 15. Januar 2021 - was geht noch?

Am 15. Januar 2021 endete die Frist für die Stellung von Anträgen auf außerkapazitäre Zulassung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Bundesländern kann nun für das Sommersemester 2021 keine Studienplatzklage mehr greifen. Umgekehrt heißt das: in allen anderen Bundesländern sind Studienplatzklagen zum Sommersemester 2021 noch möglich! Wenden Sie sich gern an uns, wir besprechen kostenfrei und unverbindlich Ihre individuelle Situation: Telefon 02191-24071.

NC-Verfahren Universität Göttingen WS 2020/21

Das Verwaltungsgericht Göttingen teilt mit, dass es beabsichtigt, in der Zeit zwischen dem 11. und 13. November 2020 in den NC-Verfahren des Wintersemesters 2020/21 zu entscheiden. Bis dahin müssen alle Eilanträge hinsichtlich der Zulassung zum Studium der Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und weitere Studiengänge beim Gericht eingegangen sein!

arbeitsrecht bei der kanzlei askd

Erfolg für die Studienplatzklage Humanmedizin im Beschwerdeverfahren

Dass es sich lohnen kann, ein ablehnendes Gerichtsurteil anzufechten, zeigt das Beschwerdeverfahren vor dem Niedersächsischen Oberlandesgericht betreffend der Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester aus dem Sommersemester 2020. Sieben Beschwerdeführer waren beteiligt. Das Obergericht kam zu der Erkenntnis, dass entgegen der Feststellung des Verwaltungsgerichts Göttingen ein weiterer Studienplatz zur Verfügung steht. Dies aufgrund einer Falschberechnung der zur Verfügung stehenden Lehrkapazität um 0,5 Lehrveranstaltungsstunden. Der zusätzliche Studienplatz wurde im Wege des Losverfahrens vergeben. Wir prüfen jede gerichtliche Entscheidung im Einzelnen und überprüfen, ob ein Beschwerdeverfahren zum Erfolg führen kann. Viele Anwälte auf dem Gebiet des Kapazitätsrechts scheuen diese Beschwerdeverfahren, da hier - entgegen den Verfahren der ersten Instanz - dezidiert vorgetragen werden muss!

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Bewerbung zum Medizin- Zahnmedizin- und Tierstudium über hochschulstart

Ab dem 1. Dezember 2020 ist die Bewerbungsplattform für die Bewerbung zum Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin bei hochschulstart geöffnet! Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf dieser Seite zur Humanmedizin und hier zur Zahnmedizin!

Verlängerung der Antragsfrist  für außerkapazitäre Zulassung zum Studium bis 31.10.!

Aufgrund der verlängerten Bewerbungsfrist wegen der Corona-Pandemie wurden auch für die außerkapazitären Zulassungsanträge die Fristen entsprechend verlängert. Es kann also noch bis zum 31.10. die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität beantragt werden!

Fristen Studienplatzklage Wintersemester 2020/21

Die Fristen für das Wintersemester 2020/21 sind zum Teil bereits abgelaufen. Zum 01.10.2020 sowie zum 15.10.2020 laufen weitere Fristen ab. Danach kann noch in Bayern geklagt werden!

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Achtung Fristen Kapazitätsverfahren für das Wintersemester 2020/21!

Ab dem 15.07. gilt es, nicht nur die reguläre Bewerbung zu tätigen - zum Teil werden zu diesem Datum auch die Fristen zur außerkapazitären Antragstellung in manchen Bundesländern enden! Kontaktieren Sie uns also möglichst frühzeitig, wenn Sie den Gedanken an eine Studienplatzklage hegen!

Jetzt informieren - Fristen wahren! Ihre Studienplatzklage mit Rechtsanwalt Daniel Schmidt. Bundesweit - kompetent - transparent.

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